· Fachbeitrag · Testament
Testamentsauslegung: Kann sich der verantwortliche Anwalt auf seine Schweigepflicht berufen?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Das OLG München hatte sich mit Urteil vom 24.10.18 mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit sich ein Rechtsanwalt auf seine anwaltliche Schweigepflicht berufen kann, wenn er bei der Testamentserstellung beratend tätig war und nun die Auslegung des Testaments streitig ist. |
Sachverhalt
Der Erblasser E hatte ein handschriftliches Testament errichtet, in dem er die drei Erben zu unterschiedlichen Quoten (5/10, 3/10 und 2/10) eingesetzt hatte. Weiter wies er der Miterbin K (Erbanteil 5/10) ein Reihenhaus gesondert zu. Bei der Abfassung des Testaments wurde der E von seinem Rechtsanwalt R beraten. Nach dem Tod des E ist zwischen den Miterben streitig, ob mit der Zuweisung des Reihenhauses ein Vorausvermächtnis angeordnet wurde oder ob es sich um eine Teilungsanordnung handelt.
Die K hat den R als Zeugen für den (Begünstigungs-)Willen des E benannt. Sie ist der Auffassung, es entspreche dem mutmaßlichen Willen des E, dass sein bisheriger Rechtsbeistand Auskunft über den Erblasserwillen erteilt. Der R berief sich hingegen auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Er begründete dies damit, dass sein früherer Mandant zum Beispiel nicht gewollt habe, dass Anwaltsschriftsätze zu ihm nach Hause geschickt werden. Gesprächsinhalte sollten geheim bleiben.
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