· Fachbeitrag · Testament
Testamentsauslegung: Wird der Vorerbe zum Vollerben?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Das OLG Düsseldorf hatte mit Beschluss vom 30.8.18 darüber zu befinden, welche Rechtsfolge eintritt, wenn ein in einem gemeinschaftlichen Testament bestimmter Nacherbe verstirbt. Konkret ging es um die Frage, ob in diesem Fall der Vorerbe zum Vollerben wird oder der Ehegatte befugt ist, durch einseitiges Testament einen Ersatznacherben zu bestimmen. |
Sachverhalt
Die Ehegatten waren in zweiter Ehe miteinander verheiratet und hatten keine gemeinsamen Kinder. Der Ehemann M hatte zwei Kinder aus erster Ehe, die Ehefrau E eine Tochter C. Die Ehegatten errichteten Mitte 1985 gemeinsam ein Testament, wobei jeder Ehegatte die seinen Nachlass betreffenden Verfügungen eigenhändig niederschrieb.
- Der Ehemann verfügte: „Nach meinem Tode vermache ich meinen gesamten Nachlass meiner Ehefrau. Meine Kinder, Tochter F … , Sohn G … , erben nach dem Tode meiner Ehefrau … je zur Hälfte meinen gesamten Nachlass.“
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