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  • · Fachbeitrag · Testament

    Testierwillen bei zwei identischen Schriftstücken

    von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn

    | Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 5.5.20 mit der Frage des Testierwillens zu beschäftigen, wenn der Erblasser am selben Tag zwei inhaltlich identische Schriftstücke verfasst, die Verfügungen von Todes wegen enthalten. |

     

    Sachverhalt

    Der Erblasser errichtete Mitte 2011 zwei im Wesentlichen gleichlautende Testamente. Ein Exemplar verblieb beim Erblasser, ein Exemplar gab er seiner Cousine C. Die Verfügungen haben folgenden Wortlaut:

     

    • Testament
    • 1.) Im Falle meines Ablebens setze ich meine Cousine C zur Alleinerbin ein.
    • 2.) Als Vermächtnis erhalten:
    • …, … in … 10.000 EUR
    • 3.) Ersatzerben: … …, Pfarrer in …
    •  

    … den 8.7.11 (Unterschrift des Erblassers)