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  • · Fachbeitrag · Testament

    Vermächtnis oder Teilungsanordnung?

    von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn

    Wendet der Erblasser einem der Miterben testamentarisch ein Grundstück zu und ordnet gleichzeitig an, die weiteren Miterben sollten hieran keinen weiteren Anspruch haben, spricht dies für einen einseitigen Begünstigungswillen mit der Folge, dass hierin ein Vorausvermächtnis zu sehen ist (Brandenburgisches OLG 5.3.14, 4 U 40/12, Abruf-Nr. 141349).

     

    Sachverhalt

    Der Mitte 2009 verstorbene Erblassers hatte Anfang 1998 gemeinsam mit seiner vorverstorbenen Ehefrau ein notarielles Testament errichtet, mit dem sich die Eheleute gegenseitig zu alleinigen, uneingeschränkten Erben eingesetzt und als Erben des Letztlebenden ihre zum damaligen Zeitpunkt drei noch lebenden Kinder „gleichanteilig“ bestimmt hatten. Eins der Kinder war später ohne Nachkommen verstorben. Weiter wurde in dem Testament der Letztlebende ermächtigt, „hinsichtlich des etwa zum Nachlass gehörenden Grundbesitzes von diesem Testament abweichende Regelungen zu treffen“.

     

    Nach dem Tod seiner Ehefrau übertrug der Erblasser ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück im Wege einer Schenkung auf seine Tochter T. Im Folgenden errichtete der Erblasser ein weiteres privatschriftliches Testament mit folgender Regelung: „T hat ihr Erbe in Form eines Grundstücks erhalten. Über das Haus XY soll mein Sohn K verfügen. T hat an das Grundstück mit Haus XY keinen weiteren Anspruch. Um meinen anderen Sohn S, der zurzeit sehr krank ist, nicht leer ausgehen zu lassen, möchte ich, dass er von K monatlich 500 DM als Ausgleich erhält.“