· Fachbeitrag · Testament
Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Das OLG Hamm hatte sich in seiner Entscheidung vom 10.2.17 mit der Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments auseinandergesetzt. Das sogenannte Nottestament war vier Tage vor dem Tod der Erblasserin errichtet worden. |
Sachverhalt
In einem privatschriftlichen Testament aus Mitte 2013 setzte die Erblasserin E ihren einzigen Sohn S als Alleinerben ein. E litt vor ihrem Tod an Krebs im Endstadium. Anfang Februar 2014 begab sie sich deshalb zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Im Krankenhaus fanden mehrere Besprechungen mit einer Rechtsanwältin statt. E wollte angesichts der Schulden des S ein neues Testament errichten. Die Anwältin fertigte mehrere Entwürfe.
Am Samstag, den 15.2.14, wurde auf der Grundlage dieses Entwurfs im Krankenhaus vor drei Zeugen ein Nottestament errichtet. In dieser Niederschrift setzte sie S zum Alleinerben ein, sprach verschiedene Vermächtnisse zugunsten der Enkelkinder aus und ordnete zulasten ihres Sohnes Dauertestamentsvollstreckung an. Die Niederschrift wurde der E vorgelesen, genehmigt und von den drei anwesenden Zeugen unterschrieben. Am 19.2.14 verstarb die E. Fraglich war nun, ob sich die Erbfolge nach dem Nottestament oder nach dem Testament aus Mitte 2013 richtet.
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