28.07.2023 · Nachricht · Testament
Zu den Grenzen der Auslegungsregel des § 2069 BGB
| Gilt die Auslegungsregel des § 2069 BGB auch dann, wenn das vorverstorbene und das weitere Kind des Erblassers namentlich im Testament genannt ist? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 20.6.23 zu befassen. |
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