· Fachbeitrag · Testament
Zuweisung eines Einzelgegenstandes im Testament als Vermächtnis oder als Erbeinsetzung zu werten?
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das OLG Rostock hatte sich in seinem aktuellen Beschluss vom 8.2.22 mit der Frage zu beschäftigen, ob die Zuweisung eines Einzelgegenstandes in einem Testament ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung darstellt. |
Sachverhalt
Die Eheleute M und F errichteten Mitte 1987 vor einem staatlichen Notariat der DDR ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Weiter war bestimmt, dass nach dem Ableben des Längstlebenden der Freund F der Eheleute ihr Hausgrundstück (erworben im Jahr 1973 für 4.360 Mark/DDR) erhalten soll. Genauere Festlegungen darüber und über die Verteilung des übrigen Eigentums (Hausrat, Sparguthaben, Schmuck usw.) sollte der Längstlebende treffen.
Ende 2017 verstarb die F und wurde aufgrund des Testaments aus 1987 allein von M beerbt. Nach dem Tod des M beantragte der F einen ihn als Alleinerben ausweisenden Erbschein auf Grundlage des Testaments von 1987. Neben dem Hausgrundstück sei nur unwesentliches Sparvermögen und einfacher Schmuck vorhanden gewesen, sodass es sich bei dem Hausgrundstück um das wesentliche Vermögen des Erblassers gehandelt habe und demzufolge eine Erbeinsetzung zu seinen Gunsten vorliege.
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