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  • 18.12.2023 · Nachricht · Testamentserrichtung

    Durchgestrichenes handschriftliches Testament im „Altpapierstapel“

    | Erblasserin E war geschieden und kinderlos. In einem handschriftlichen Testament setzte sie ihren Lebensgefährten LG als Alleinerben ein. Ihre Brüder wurden ausdrücklich enterbt. Das dreiseitige Testament weist über alle Seiten jeweils mehrere Durchstreichungen auf, die den gesamten Text umfassen. LG fand das Testament nach dem Tod der Erblasserin in einem Stapel mit alten Zeitungen, Zeitschriften, Kontoauszügen und Katalogen und lieferte es beim Nachlassgericht ab. Auf der Grundlage dieses Testaments beantragte der LG einen ihn als Alleinerben ausweisenden Erbschein. Das OLG München kam in seinem Beschluss vom 13.10.23 (33 Wx 73/23 e, Abruf-Nr. 238713 ) jedoch zu dem Ergebnis, dass die E das Testament in Widerrufsabsicht vernichtet hat. |