· Fachbeitrag · Vor- und Nacherbschaft
War die Vorerbin befreit oder nicht befreit?
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Der Erblasser hatte seine Lebensgefährtin zu seiner Alleinerbin eingesetzt und dabei bestimmt, sie solle das Vermögen für seine Kinder verwalten. Streitig war hier, ob hierdurch eine Vor- und Nacherbfolge angeordnet war. |
Sachverhalt
Der Erblasser E hatte zwei eheliche Kinder sowie ein Kind mit seiner Lebensgefährtin L. Er errichtete Ende 2009 ein handschriftliches Testament. Darin setzte er seine Lebensgefährtin L zu seiner Alleinerbin ein und bestimmte, dass L das Vermögen für die drei Kinder verwalten solle. L erhielt Vollmacht über alle Konten seiner Firmen und alle Privatkonten.
Nach dem Tod des E beantragte L einen Erbschein, der sie als unbeschränkte Alleinerbin ausweist. Sie war der Ansicht, eine Nacherbfolge sei vom E nicht gewollt gewesen und nicht angeordnet. Das Testament sei so auszulegen, dass sie freien Zugriff auf alle Nachlasswerte haben sollte, was mit einer Vor- und Nacherbfolge nicht zu vereinbaren sei. Die Kinder des E traten dem entgegen. Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag ab. Sodann beantragte die L einen Erbschein, der sie als befreite Vorerbin ausweist, auch dies lehnte das Nachlassgericht ab.
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