· Fachbeitrag · Vorsorgevollmacht
Möglicher Vollmachtsmissbrauch: Darf das Grundbuchamt die Grundbuchberichtigung ablehnen?
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das OLG Köln hatte in einem aktuellen Beschluss vom 18.5.20 zu entscheiden, ob bei einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vorsorgevollmacht das Grundbuchamt eine Grundbucheintragung ablehnen darf, wenn zweifelhaft ist, ob sich der Bevollmächtigte an die Weisungen im Innenverhältnis gehalten hat. |
Sachverhalt
Die Eheleute erteilten sich eine wechselseitige umfassende Vorsorgevollmacht und bestimmten ihre Tochter T darin zur Ersatzbevollmächtigten. In der Vollmacht war geregelt, dass jeder Bevollmächtigte von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreit sein soll. Weiter wurden die Bevollmächtigten angewiesen, von der Vollmacht erst dann Gebrauch zu machen, wenn der Vorsorgefall (Geschäftsunfähigkeit, Betreuungsbedürftigkeit) eingetreten ist.
Es war klar geregelt, dass diese Anweisungen nur das Auftragsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten betreffen und keinen Einfluss auf die Wirkung der Vollmacht nach außen gegenüber Dritten haben sollen.
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