27.03.2024 · Nachricht · Wirtschaftliches Interesse
Streitwert des Wertermittlungsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten
| Die Pflichtteilsberechtigte machte ihren Wertermittlungsanspruch gegen den Erben hinsichtlich des von der Erblasserin hinterlassenen Schmucks gerichtlich geltend. Sie bezifferte den Wert des Schmucks auf 5 Mio. EUR, woraus sie angesichts einer Pflichtteilsquote von 12,5 % und einem Abschlag von 50 % einen Streitwert von 312.500 EUR ermittelte. Diesen Wert setzte das Landgericht als Wert für die Rechtsanwaltsgebühren fest. Da auch der Beklagte seinen Anwalt nach diesem Wert zu bezahlen hatte, legte er Beschwerde ein. Das OLG München kam in seinem Beschluss vom 19.2.24 (33 W 71/24 e, Abruf-Nr. 240248 ) zu dem Ergebnis, dass der Ausgangswert von 5 Mio. EUR hier nicht zu beanstanden sei. |
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