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  • · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich


    Auch als Alleineigentümerin durfte Ehefrau ihr Vermögen nicht einfach verschenken


    von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn


    Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen (BGH 16.1.13, XII ZR 141/10, Abruf-Nr. 130682).

    Sachverhalt


    Der Kläger K begehrt nach einer Grundstücksübertragung durch seine Ehefrau F die Berichtigung des Grundbuchs. Die Ehegatten leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.