23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 7 S 2 Nr 2 · IV R 26/22
Erhöhen der Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischen (mitunternehmerischen) Unterbeteiligungen belasteten Mitunternehmeranteils und der Anspruch der Mitunternehmerschaft gegenüber dem veräußernden Mitunternehmer auf Erstattung der durch die Veräußerung ausgelösten Gewerbesteuer den Gewerbeertrag der Gesellschaft?
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23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · III R 35/23
Ist die Vergütung des Insolvenzverwalters (gegebenenfalls anteilig) als Betriebsausgabe abzugsfähig?Darf für die Insolvenzverwaltervergütung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens eine Rückstellung gebildet werden?
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 34/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 33/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 32/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 5 · IV R 31/22
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 4 S 3 Nr 3 · IV R 14/22
Ist die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag insoweit auf den Rechtsnachfolger übergeht, verfassungsgemäß?
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 20.03.2024 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/24 ausgesetzt.
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