Zwar ist das FA auch bei Dauersachverhalten befugt, in jedem neuen Veranlagungszeitraum den Sachverhalt rechtlich erneut zu prüfen. Eine bereits bestandskräftige Veranlagung kann aber nur wegen neuer Tatsachen geändert werden, wenn das FA den Sachverhalt von Amts wegen ausreichend ermittelt hat. Zur Ermittlungspflicht gehört es auch, archivierte Akten beizuziehen, wenn dazu Veranlassung besteht (FG Rheinland-Pfalz 16.6.15, 5 K 1154/13, Rev. nicht zugelassen).
Der Werbungskostenabzug für Fahrten zu mehreren Vermietungsobjekten kann jeweils auf die Entfernungspauschale beschränkt sein, wenn dort jeweils der quantitative und qualitative Mittelpunkt der Vermietungs- und ...
Ein Wohnungs-Miteigentumsanteil ist nicht nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG als Familienheim befreit, wenn der Erbe die Wohnung nach dem Erbfall nicht selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sondern dort Angehörige ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke, zur Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Rangrücktrittsvereinbarung und zur Barlohnumwandlung. Darüber hinaus ist eine Verfassungsbeschwerde zum Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Ehegatten anhängig.
In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter u.a. zum Werbungskostenabzug bei nicht durch die Reisekostenerstattung abgegoltenen Reisekosten, zur Berücksichtigung von negativen ...
Der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers kann nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 i.V. mit Abs. 1 Nr.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Gratis! Alles Wichtige zur E-Rechnung auf einen Blick
Mandanten effizient beraten und „nebenbei“ die eigenen Kanzleiprozesse umstellen? Die neue Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt unterstützt Sie bei der Einführung der E-Rechnungs-Pflicht! Profitieren Sie von konkreten Handlungstipps für Beratung und Kanzleiorganisation.
Für den perfekten Start in den Steuerberuf: Die neue digitale Plattform unterstützt Neu- und Quereinsteiger in der Kanzlei mit einem interaktiven Lernprogramm. Profitieren Sie von einem effektiven Mix aus Theorie und Praxis, regelmäßigen Wissenskontrollen und zielgenauer Prüfungsvorbereitung!
Ist der Steuerpflichtige (unmittelbar oder mittelbar) an mehreren Mitunternehmerschaften beteiligt, ist die Beschränkung des Steuerermäßigungsbetrags für gewerbliche Einkünfte gemäß § 35 Abs. 1 S. 5 EStG jeweils betriebsbezogen zu ermitteln. Gewinnfeststellungsbescheide binden das FA nur hinsichtlich der ausdrücklich feststellungsbedürftigen Größen nach § 35 Abs. 2 bis 4 EStG, nicht aber hinsichtlich der ermittelten Beschränkung nach § 35 Abs. 1 S. 5 EStG (FG Schleswig-Holstein 29.10.14, 5 K 115/12, ...