Die einem mittelbar beteiligten Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen sind nach § 32 d Abs. 1 S. 1 EStG mit 25 % zu versteuern. Ist der mittelbar Beteiligte jedoch Mehrheitsgesellschafter, findet der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 32 d Abs. 2 Nr. 1 b S. 2 und Abs. 2 Nr. 1 a EStG keine Anwendung (FG Rheinland-Pfalz 24.6.15, 2 K 1036/13, EFG 15, 1711; Rev. BFH VIII R 27/15; Einspruchsmuster ).
Stellt sich eine angenommene umsatzsteuerliche Organschaft später durch Änderung der Rechtsprechung als falsch heraus, kann kein Vertrauensschutz nach § 176 AO bestehen, wenn kein tatsächliches Verhalten der ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung (BFH 17.9.15, III R 49/13), mit der der BFH die gewinnneutrale Realteilung erleichtert.
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe spannender Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt. darunter z.B. zur Fortführung der AfA im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung, zur Anerkennung eines Mietverhätnisses zwischen Eltern und ihrem unterhaltsberechtigten Kind und zur Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen.
Bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungssteuer ist die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen. (FG Münster 26.11.
Das FG Münster hat neu beim BFH anhängige Verfahren bekannt gegeben. Darunter ist auch eines zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine zahnärztliche Kooperationsgemeinschaft steuerfreie Leistungen gegenüber ...
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Im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung kann der Beschenkte die AfA nach § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen (FG Niedersachsen 17.3.15, 13 K 156/13, Rev. BFH IX R 26/15, Einspruchsmuster ).