Der Verböserungshinweis (§ 367 Abs. 2 S. 2 AO) ist kein Verwaltungsakt, sondern eine unselbstständige Verfahrenshandlung. Daher greifen die Vorschriften über die Bekanntgabe von schriftlichen Verwaltungsakten und ...
Wird ein Teil-Kommanditanteil unentgeltlich übertragen, gehen die festgestellten verrechenbaren Verluste des Übergebers anteilig auf den Empfänger über. Dies gilt auch dann, wenn das variable Kapitalkonto, dem die ...
Die Möglichkeit, bis zu 1.250 EUR für ein häusliches Arbeitszimmer abzuziehen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b S. 3 EStG), ist personenbezogen. Sie verdoppelt sich nicht, wenn der Steuerpflichtige zwei Arbeitszimmer in zwei Haushalten hat (FG Rheinland-Pfalz 25.2.15, 2 K 1595/13, Rev. BFH VIII R 15/15).
Zwar ist das FA auch bei Dauersachverhalten befugt, in jedem neuen Veranlagungszeitraum den Sachverhalt rechtlich erneut zu prüfen. Eine bereits bestandskräftige Veranlagung kann aber nur wegen neuer Tatsachen ...
Der Werbungskostenabzug für Fahrten zu mehreren Vermietungsobjekten kann jeweils auf die Entfernungspauschale beschränkt sein, wenn dort jeweils der quantitative und qualitative Mittelpunkt der Vermietungs- und ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Ein Wohnungs-Miteigentumsanteil ist nicht nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG als Familienheim befreit, wenn der Erbe die Wohnung nach dem Erbfall nicht selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sondern dort Angehörige unentgeltlich wohnen lässt (FG Hessen 24.3.15, 1 K 118/15, Rev. BFH II R 32/15).