Zahlungen aus Bonusprogrammen der Krankenkassen sind nur dann mit den Krankenversicherungsbeiträgen zu verrechnen, wenn sie gleichartig sind.Die Zahlungen sind jedoch nicht gleichartig, wenn sie keinen Zusammenhang zur Basisversorgung haben oder für Krankheitskosten außerhalb des Versicherungsschutzes anfallen (FG Rheinland-Pfalz 28.4.15, 3 K 1387/14, Rev. zugelassen).
Vergütungen für Rettungshelfer, die nebenberuflich im Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern tätig sind, fallen bis zu der gesetzlich geregelten Höchstgrenze von derzeit 2.400 EUR unter die Steuerbefreiung nach ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind ergangen zu behinderungsbedingten Umbaukosten einer Motoryacht als außergewöhnliche Belastungen, zur Einheitsbewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei ...
Schreibfehler, Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts kann die Finanzbehörde jederzeit berichtigen (129 AO). Dazu gehört auch, wenn statt des erklärten Arbeitslohns der niedrigere elektronisch gemeldete Arbeitslohn angesetzt wird (FG Düsseldorf, 24.3.15, 13 K 553/14 E).
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zur Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile, zu Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung und zur Bilanzierung von ...
Eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen i.S. von § 8c Abs. 1 S. 3 KStG liegt dann vor, wenn mehrere Erwerber bei und im Hinblick auf den Erwerb von Anteilen an einer Verlustgesellschaft ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Am 9.4.15 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für VZ ab 2010 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Anrechnung der gesamten steuerfreien Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung auf Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung oder Pflege-Pflichtversicherung (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 2. HS EStG) verstoße gegen das Grundgesetz. Entsprechendes gilt für am 9.4.15 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder ...