Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Entscheidungen zu den Themen: Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung, Verweigerung des Vorsteuerabzugs wegen falscher Steuernummer und zwei Verfassungsbeschwerden zur Steuerpflicht von Erstattungszinsen.
Der Gründer ist als Unternehmer i.S. von § 2 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zwar wollte der Gründer bei Bezug der Eingangsleistungen (hier: betriebswirtschaftliche Gründungsberatung) in der Anfangsphase der ...
Der BFH hat diese Woche eine ganze Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidungen zur Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines ...
Sind von einem Warenwirtschaftssystem programmgesteuert abgespeicherte Einzeldaten keine nach § 147 Abs. 1 AO gesondert aufzubewahrenden Unterlagen, so besteht hierauf auch kein Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde gemäß § 147 Abs. 6 AO (FG Münster 7.11.14, 14 K 2901/13 AO, Rev. nicht zugelassen; ).
In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter u.a. Datenzugriffsrecht auf freiwillig oder aus berufsrechtlichen Gründen geführte Aufzeichnungen, zu den umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für ...
Der BFH hat diese Woche eine ganze Reihe von Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidungen zur Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Der Anrechnungsbetrag ist – betriebsbezogen – also für jeden Gewerbebetrieb einzeln zu berechnen. Entsprechend wirkt sich auch die Begrenzung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer bei jedem Gewerbebetrieb aus. Die Begrenzung des Anrechnungsbetrags auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer ist bei mehreren Betrieben für jeden einzeln zu berücksichtigen (FG Münster 24.10.14, 4 K 4048/12 E, Rev. zugelassen).