In einem aktuellen Beschluss hat der BFH (19.3.14, V B 14/14) ernstliche Zweifel am Fortbestand der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft im Insolvenzfall geäußert. Danach ist es grundsätzlich zweifelhaft, ob die Organschaft im Insolvenzverfahren fortbestehen kann. Dies gilt unabhängig davon, ob das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter bestellt oder Eigenverwaltung anordnet.
Trotz der ab 2012 geltenden Neuregelung bei einer verbilligten Vermietung ist eine Überschussprognose zur Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht für die Vorjahre weiterhin erforderlich (FG Hamburg 19.9.
Der BFH (23.10.13, X R 3/12) hatte entschieden, dass Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, steuerpflichtig sind, wenn sie ab dem 1.1.05, dem Zeitpunkt des ...
Der BFH (16.1.14, I R 21/12) hat entschieden, dass das Abzugsverbot für die Gewerbesteuerlast bei der Körperschaftsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der BFH hat diese Woche vier Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Darunter ist auch die lang erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe.
Kann der Zuwendende die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG auf Aufwendungen für Geschenke i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG als Betriebsausgabe abziehen? Das FG Niedersachsen meint ja, wenn die ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Liegen die Voraussetzungen zur Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides i.S. von § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a S. 3 AO vor, hat die Finanzverwaltung kein Entschließungsermessen mehr und muss antragsgemäß ändern. Wegen des engen und gesetzlich vorgeprägten Ermessenskorridors verbleiben für die Verwaltung kaum Fallgestaltungen, in denen bei Vorliegen der gesetzlichen Änderungsvoraussetzungen das Absehen von einer Änderung ermessensgerecht erscheinen würde (FG Köln 29.1.14, 7 K 2316/13; Rev.