Zwangsvollstreckung
Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1.7.05
Zum 1.7.05 haben sich die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gemäß § 850c ZPO erhöht. Die aktuellen Tabellen finden Sie als pdf-Datei auf unserer Homepage unter www.iww.de. Klicken Sie dort auf „Online-Service“ und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse sowie das aktuelle Kennwort (im Juli: Umgang) ein. Nähere Informationen zu unserem Online-Service lesen Sie auf der zweiten Umschlagseite in diesem Heft.
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 112 | ID 87174