Nach § 1379 Abs. 1 Nr. 1 BGB besteht ein Anspruch auf Auskunft zum Vermögen zum Trennungszeitpunkt, um illoyale Vermögensverschiebungen zwischen Trennung und Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags zu verhindern bzw. zu erschweren. Dieser Auskunftsanspruch ist im Zusammenhang mit der Beweislastregel aus § 1375 Abs. 2 S. 2 BGB zu sehen.
Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangs-, Trennungs- und Endvermögens, § 1379 BGB. Geschuldet wird dann eine in sich geschlossene schriftliche Aufstellung.
Es ist sittenwidrig, in einem gerichtlichen Vergleich die Fälligkeit einer ratenweise zu zahlenden ZGA-Forderung damit zu verknüpfen, Umgang mit den gemeinsamen Kindern zu gewähren. Das hat der BGH entschieden.
Der vorzeitige Zugewinnausgleich (ZGA) spielt in der Praxis keine große Rolle. Tatsächlich lohnt es sich aber, diesen insbesondere bei längeren Verfahren in Betracht zu ziehen, zumal die Zinsen wieder gestiegen sind.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Auskünfte über Einkommens- oder Vermögensverhältnisse nur widerwillig erteilt werden. Bei vielen
Beteiligten hat man den Eindruck, sie würden diese Aufgabe am liebsten ...
Trennen sich die Ehegatten, die Miteigentümer einer Immobilie sind, ist oft fraglich, wie diese auseinandergesetzt werden soll. Der Beitrag zeigt verschiedene Möglichkeiten auf und was Sie dabei beachten müssen:
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Das OLG Bremen hat im Zuge eines Anwaltsregresses darüber entschieden, wie ein von der Mutter an die Tochter verkauftes Grundstück im Zugewinnausgleich anzusetzen ist.