Ein Erbverzicht des Kindes (z. B. des Vaters) gegenüber einem Elternteil (z. B. dem Großvater) führt nicht dazu, dass die Enkel beim Tod des Großvaters einen höheren Freibetrag von 400.000 EUR erhalten. Es bleibt beim Freibetrag von 200.000 EUR (BFH 31.7.24, II R 13/22, Abruf-Nr. 244795 ).
Das OLG Karlsruhe hat einen Härtefall nach § 1565 Abs. 2 BGB auch bei einem sexuellen Übergriff auf die gemeinsame Tochter abgelehnt. Es müssen über den reinen Tatvorwurf hinausgehende Anhaltspunkte dafür ...
Die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und
Jugendamt sind komplex. Das IWW-Webinar am 4.2.26 vermittelt Ihnen von 14:00 Uhr bis 16:45 Uhr das Schnittstellenwissen, das Sie für eine gute ...
Nach dem GewSchG sind Schutzmaßnahmen aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit i. d. R. zu befristen. Leider ist es in der Praxis häufig erforderlich, dass Schutzanordnungen verlängert werden müssen.
Der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand soll die Interessen des Kindes feststellen, sie in das Verfahren einbringen und das Kind über Ablauf und Bedeutung des Verfahrens informieren, § 158 ff. FamFG.
Das BVerwG hat entschieden, dass der gesetzliche Erstattungsanspruch der Pflegestellenorte nicht nur Fortführungen einer bereits gewährten
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege umfasst, sondern auch als erstmals oder ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
Neues IWW-Webinar: So gestalten Sie Eheverträge optimal
Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
Das Gericht muss nach § 329 Abs. 3 FamFG einen externen Gutachter nur bestellen, wenn eine ärztliche Zwangsmaßnahme länger als zwölf Wochen
ermöglicht wird. Kurzzeitige Unterbrechungen beeinflussen den Fristlauf nicht. Bei wiederholten Zwangsmaßnahmen mit längeren Unterbrechungen ist keine externe Begutachtung erforderlich, selbst wenn die Gesamtdauer zwölf Wochen übersteigt. Das hat der BGH klargestellt.