Die Aufhebung der PKH- oder VKH-Bewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, weil das Streitverhältnis unrichtig dargestellt worden ist, setzt nicht voraus, dass die falschen Angaben zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht. Schon bei der erstmaligen Prüfung des Antrags kann § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO angewendet werden, wenn sich später herausstellt, dass der Vortrag unwahr i. S. v. § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist (OLG Hamm 23.8.24, 7 W 27/24, Abruf-Nr.
VKH kann auch bewilligt werden, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Zwar setzt eine VKH-Bewilligung grundsätzlich voraus, dass das Verfahren noch nicht beendet ist. Die nachträgliche Bewilligung setzt grundsätzlich ...
Rechtsmittel und Fristen sind untrennbar miteinander verbunden. Ihre Ermittlung und Einhaltung erfordert Anwälten besondere Aufmerksamkeit und Beachtung ab. Besonderes Augenmerk muss dabei auch auf die Frage gelegt ...
Bei Gewaltschutzverfahren besteht stets die Gefahr, dass i. d. R. Ehemänner und männliche Partner unberechtigten Vorwürfen ausgesetzt sind und negative Entscheidungen gegen sie erlassen werden. Die Gefahr ist besonders groß, wenn dies in einstweiligen Anordnungsverfahren ohne Anhörung der Betroffenen erfolgt. Dies wirft die Frage auf, welche verfahrensmäßigen Behelfe zur Verfügung stehen, um sich dagegen zu wehren.
Ist eine für die Mandantschaft (M) negative Entscheidung ergangen, ist es anwaltliche Pflicht, über laufende Rechtsmittelfristen zu belehren und zu informieren. Fraglich ist, welchen Kommunikationsweg Anwälte ...
Fraglich ist oft, wie das Konkurrenzverhältnis zwischen einem Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den anderen Ehegatten und dem
Anspruch auf VKH gegenüber der Staatskasse sich verhält.
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Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen für eine auf die Verletzung von Verfahrensrechten gestützte Beschwerde eine Beschwerdeberechtigung vorliegt und welchen Anforderungen die Beschwerdebegründung genügen muss.