§ 1607 Abs. 1 BGB sieht Folgendes vor: Ist ein Verwandter mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig, muss der nach ihm haftende Verwandte den Unterhalt gewähren. Dies kann in der Praxis Großeltern treffen, wenn die Kindeseltern nicht leistungsfähig sind. Solche Fälle sind selten und wegen komplexer Berechnungen unbeliebt. Kommen sie aber doch einmal vor, stellt sich die Frage nach den Auskunftspflichten.
§ 7a UVG ist mit dem 1.1.25 außer Kraft getreten. Dennoch lohnt es sich, dafür zu kämpfen, dass ein auf die UVG-Kasse übergegangener Unterhalts-anspruch nicht verfolgt wird.
Die eheliche Solidarität spielt eine zentrale Rolle im Unterhaltsrecht.
Bei Verstößen dagegen ermöglicht § 1579 BGB, grob widersprechende
Ergebnisse im Unterhaltsrecht zu vermeiden. Der Beitrag zeigt die ...
Im Fall des Wechselmodells sind nicht (mehr) verheiratete Elternteile hinsichtlich des gegen den jeweils anderen Elternteil gerichteten Unterhaltsteilanspruchs vertretungsbefugt. Das hat der BGH entschieden.
Nicht verheiratete Mütter bekommen nach einer Trennung oft weniger Betreuungsunterhalt als geschiedene. Dies soll laut Eckpunktepapier des BMJV vom 25.8.23 vereinheitlicht werden. Dazu im Einzelnen:
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Ein geschiedener Ehegatte kann gem. § 1570 BGB von dem anderen für mindestens drei Jahre nach der Geburt Betreuungsunterhalt verlangen. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes kann er diesen Unterhalt weiterhin geltend machen, wenn eltern- oder kindbezogene Gründe dies rechtfertigen. Zu den kindbezogenen Gründen zählt es z. B., wenn ein Ehegatte ein behindertes Kind betreut. Dazu im Einzelnen: