Der BGH hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein (teilweiser) Ausschluss des VA wegen eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts zwischen vermögenden Ehegatten gerechtfertigt ist.
Der Ausgleich von Grundrenten-Entgeltpunkten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist für den betroffenen Versicherungsträger mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden, der es ...
Wird das in einer privaten Rentenversicherung gebildete Kapital während der Ehezeit auf einen anderen Versorgungsträger übertragen, entsteht grundsätzlich ein neues Versorgungsanrecht, das in vollem Umfang in der ...
Ob ein sog. Ehrensold, den ehrenamtliche Gemeindebürgermeister nach Ableistung einer bestimmten Amtszeit erhalten, in den VA einzubeziehen ist, hängt davon ab, ob die Leistung nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften den Charakter einer Versorgungsleistung hat oder als bloße Treueprämie anzusehen ist. Dies hat der BGH entschieden.
Ist bei der Scheidung ein beamtenrechtliches Anrecht z. T. dadurch ausgeglichen worden, dass gesetzliche Rentenanwartschaften begründet wurden, ist der Teilausgleich zwar im schuldrechtlichen VA anzurechnen, aber ...
Auch wenn kein VA stattfindet, weil die Ehezeit nicht länger als drei Jahre gedauert hat und keine Durchführung des VA beantragt worden ist (§ 3
Abs. 3 VersAusglG), muss das Gericht einen Verfahrenswert festsetzen ...
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Auch wenn ein Versorgungsanrecht nach früherem Recht nur teilweise in den öffentlich-rechtlichen VA einbezogen werden konnte, kann es in einem Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG nach neuem Recht vollständig im Wege interner oder externer Teilung ausgeglichen werden. Dies hat der BGH entschieden. Er hat sich außerdem dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen eine Rechtsbeschwerde nachträglich zugelassen werden kann.