01.06.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Streitwert in Ehesachen
| Für die Bewertung der Einkommensverhältnisse ist grundsätzlich der Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung maßgebend. Allerdings sind Verbesserungen der Einkommensverhältnisse - nicht aber Verschlechterungen - zum Zeitpunkt der Beendigung der Instanz bei deren Bewertung zu berücksichtigen (OLG Zweibrücken, Beschluss, 27.6.01, 5 WF 40/01, n.v.). (Abruf-Nr. 011268) |
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