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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Ausbildungsunterhalt

    Anspruch des Kindes nach Ausbildungswechsel

    | Der BGH setzt seine Rechtsprechung zum Ausbildungsunterhalt in den Fällen Abitur - Lehre - Studium fort. Die Richter hatten sich außerdem damit zu befassen, dass sich die volljährige Tochter erst ein Jahr nach Abschluss des Abiturs zu einer Ausbildung zur Heilpraktikerin entschloss. Dies betrifft das Problem des Ausbildungsbeginns und der dem volljährigen Kind zuzubilligenden Orientierungsphase (BGH 14.3.01, XII ZR 81/99, FamRZ 01, 757). (Abruf-Nr. 010812) |