Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2006 | Doppelverwertungsverbot

    So wenden Sie das Verbot der doppelten Teilhabe im Scheidungsfolgenrecht richtig an

    von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle

    Der Anwalt steht oft vor der Frage, ob eine Position, die im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt wurde, auch unterhaltsrechtlich angesetzt werden darf. Der folgende Beitrag zeigt hierzu die richtige Vorgehensweise unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung auf.  

     

    Früher: Berücksichtigung der Abfindung im Zugewinnausgleich

    Nach der früher h.M. wurden z.B. Abfindungen für den Verlust eines Arbeitsplatzes nach dem starren Stichtagsprinzip des Zugewinnausgleichs im Endvermögen des ausgleichspflichtigen Ehegatten berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass nur noch die Zinsen aus dem verbleibenden Betrag unterhaltsrechtlich relevant waren (BGH FamRZ 82, 148; 98, 362).  

     

    Heute: Auch Berücksichtigung beim Unterhalt

    Der BGH hat dies für eine Abfindung, die im Rahmen eines Sozialplans bezahlt wurde, bereits relativiert (BGH FamRZ 01, 278). Danach scheidet eine Berücksichtigung beim Zugewinnausgleich von vornherein aus, wenn die Abfindung zielgerichtet als Ersatz für den infolge einer Betriebsstilllegung zukünftig entstehenden Lohnausfall und damit als vorweggenommenes Einkommen für einen bestimmten Übergangszeitraum geleistet worden war.  

     

    Jedenfalls keine doppelte Berücksichtigung