01.10.2006 | Doppelverwertungsverbot
So wenden Sie das Verbot der doppelten Teilhabe im Scheidungsfolgenrecht richtig an
Der Anwalt steht oft vor der Frage, ob eine Position, die im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt wurde, auch unterhaltsrechtlich angesetzt werden darf. Der folgende Beitrag zeigt hierzu die richtige Vorgehensweise unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung auf.
Früher: Berücksichtigung der Abfindung im Zugewinnausgleich
Nach der früher h.M. wurden z.B. Abfindungen für den Verlust eines Arbeitsplatzes nach dem starren Stichtagsprinzip des Zugewinnausgleichs im Endvermögen des ausgleichspflichtigen Ehegatten berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass nur noch die Zinsen aus dem verbleibenden Betrag unterhaltsrechtlich relevant waren (BGH FamRZ 82, 148; 98, 362).
Heute: Auch Berücksichtigung beim Unterhalt
Der BGH hat dies für eine Abfindung, die im Rahmen eines Sozialplans bezahlt wurde, bereits relativiert (BGH FamRZ 01, 278). Danach scheidet eine Berücksichtigung beim Zugewinnausgleich von vornherein aus, wenn die Abfindung zielgerichtet als Ersatz für den infolge einer Betriebsstilllegung zukünftig entstehenden Lohnausfall und damit als vorweggenommenes Einkommen für einen bestimmten Übergangszeitraum geleistet worden war.
Jedenfalls keine doppelte Berücksichtigung
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