01.04.2002 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
BVerfG-Auslegung zur BGH-Anrechnungsmethode als Abänderungsgrund für Urteile ab 5.2.02
| Die Anrechnungsmethode ist bei der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Erwerbseinkünften des unterhaltsberechtigten Ehegatten verfassungswidrig, weil sie nicht der Gleichwertigkeit von Familien- und Erwerbsarbeit Rechnung trägt (BVerfG, Beschluss, 5.2.02, 1 BvR 105/95; 1 BvR 559/95; 1 BvR 457/96, n.v.). (Abruf-Nr. 020325) |
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