01.07.2001 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Der Unterhaltsanspruch wegen Krankheit/Gebrechen
| Der BGH hat sich ausführlich mit den Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs nach § 1572 BGB wegen Krankheit oder Gebrechen bei (Nr. 1) Scheidung oder (Nr. 4) Wegfall eines Anspruchs nach § 1573 BGB befasst (27.6.01, FamRZ 01, 1291). Danach kann sich der Unterhalt begehrende Ehegatte nicht generell auf Erwerbsunfähigkeit berufen. Zur Abgrenzung zur nur teilweisen Erwerbsunfähigkeit muss er vielmehr Art und Umfang der gesundheitlichen Beeinträchtigung und das Bestehen des Anspruchs zu dem maßgebenden Einsatzzeitpunkt darlegen (BGH FamRZ 88, 265). Dazu folgende Einzelheiten: |
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