01.07.2001 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Differenzmethode auch bei Versorgung eines neuen Partners
| Das (fiktive) Entgelt für Versorgungsleistungen, die die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehefrau ihrem neuen Partner erbringt, ist grundsätzlich per Differenzmethode zu berücksichtigen (BGH 5.9.01, XII ZR 336/99, FamRZ 01, 1693). (Abruf-Nr. 011387) |
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