01.06.2002 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Ehevertrag und richterliche Inhaltskontrolle: Risiken für die Vertragsfreiheit?
| Das BVerfG hat neue Maßstäbe bei der Problematik des vorehelichen Verzichts einer Schwangeren auf nachehelichen Unterhalt und bei der Freistellung des Vaters von Kindesunterhalt gesetzt (BVerfG, FamRZ 01, 343 = NJW 01, 957; bestätigt durch BVerfG, Beschluss, FamRZ 01, 985). Dazu die folgenden Einzelheiten: |
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