01.01.2001 · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt
Künstliche Befruchtung verwirkt nicht Unterhalt
| Ehegattenunterhalt ist nicht nach § 1579 Nr. 3 oder Nr. 4 BGB verwirkt, wenn sich die Ehefrau einer künstlichen Befruchtung unterzieht, obwohl der Ehemann sein Einverständnis zurückgezogen hat (BGH 21.2.01, FamRZ 01, 541). (Abruf-Nr. 010440) |
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