01.01.2001 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge
Sorgeerklärung der Mutter ist höchstpersönlich
| Die Regelung des § 1626a BGB, nach der das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern übereinstimmende Sorgerechtserklärungen voraussetzt, ist mit dem GG vereinbar (BGH, Beschluss, 4.4.01, XII ZB 3/00, n.v.). (Abruf-Nr. 010699) |
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