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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Elternunterhalt

    Auskunftspflicht unter Geschwistern und deren Ehegatten

    | Geschwister, die ihren Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, müssen einander Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben. Dazu gehören auch Auskünfte über das Einkommen des Ehegatten. Ein Unterhaltsverpflichteter hat jedoch keinen Auskunftsanspruch gegen die Ehegatten der Geschwister unmittelbar (BGH 7.5.03, XII ZR 229/00, FamRZ 03, 1836, Abruf-Nr. 032317). |