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  • 01.08.2005 | Gestaltungspraxis

    So übertragen Sie Kapitalvermögen optimal und steuergünstig auf Kinder

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Wer Kindern frühzeitig Aktien, Anleihen oder Sparguthaben schenkt, steigert generationsübergreifend die Nettorendite. Neue Gestaltungsspielräume erhöhen die vertraglichen Modalitäten und mindern gleichzeitig sowohl die Einkommen- als auch die Erbschaftsteuer deutlich. Der folgende Beitrag beschreibt die aktuelle Rechtslage und vom Finanzamt akzeptierte Übertragungsmöglichkeiten innerhalb der Familie.  

     

    Steuerentlastung bei der Einkommensteuer

    Werden Zins- oder Dividendeneinkünfte auf die Kinder verlagert, zahlen sie dafür keine Steuer, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen jeweils unter dem Grundfreibetrag (7.664 EUR, § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) und dem Sparerfreibetrag (1.370 EUR, § 20 Abs. 4 EStG), also unter 9.034 EUR liegt. Bei den Eltern bleiben die Kapitaleinkünfte ohne Belastung, zusätzlich vermindert sich auch noch die Progression für das verbleibende Einkommen.  

     

    Beispiel: Steuersparmodell mit Anleihen

    Die Eltern haben ein Einkommen von insgesamt 100.000 EUR. Sie erklären 25.000 EUR Zinseinnahmen. Anfang 04 übertragen sie auf ihre beiden Kinder Anleihen und daraus resultierende Kapitaleinnahmen von zusammen 17.000 EUR. Welche Beträge sind zu versteuern?  

     

    Lösung: Die Eltern und die beiden Kinder müssen Folgendes versteuern:  

     

    Steuerrechnung  

    Bis 04  

    Eltern  

    Ab 04  

    Eltern  

    beide Kinder zusammen 

    Sonstiges Einkommen 

    100.000 EUR  

    100.000 EUR  

    0 EUR  

    Kapitaleinnahmen  

    25.000 EUR  

    8.000 EUR  

    17.000 EUR  

    ./. 2 x Sparerfreibetrag, § 20 Abs. 4 S. 2 EStG 

    ./. 2.740 EUR  

    ./. 2.740 EUR  

    ./. 2.740 EUR  

    ./. Werbungskosten, § 9a Abs. 1 Nr. 1b EStG 

    ./. 102 EUR  

    ./. 102 EUR  

    ./. 102 EUR  

    zu versteuerndes Einkommen  

    122.158 EUR  

    105.158 EUR  

    14.158 EUR  

    Einkommensteuer, § 32a EStG 

    37.280 EUR  

    29.630 EUR  

    0 EUR  

    Ersparnis  

     

    7.650 EUR  

     

     

     

    Werden auf die Kinder Einkünfte über die Freibeträge hinaus übertragen, errechnet sich ein zusätzlicher Vorteil aus der insgesamt geminderten Progression. Dieses Ergebnis wirkt immer, wenn die Eltern über ein hohes steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Der familieninterne Renditezuschuss des Finanzamts macht sich im Jahr 2004 und 2005 durch erhöhte Grundfreibeträge sowie gesenkte Eingangssteuersätze bemerkbar.