01.04.2003 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Abgrenzung der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zu der Korrekturklage nach § 654 ZPO
| Wird die Abänderung eines Titels erwirkt, der auf Grund Übergangsrechtes gemäß Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG umgestellt worden ist, ist die Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO die richtige Klageart und nicht die Korrekturklage nach § 654 ZPO (BGH 2.10.02, XII ZR 346/00, FamRZ 03, 304). (Abruf-Nr. 030164) |
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