01.04.2002 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt
Klargestellt: Existenzminimum i.S. von § 1612b Abs. 5 BGB ist kein Mindestunterhalt
| Das Existenzminimum des § 1612b Abs. 5 BGB stellt keinen Mindestunterhalt für ein unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind dar (BGH 6.2.02, XII ZR 20/00, n.v.). (Abruf-Nr. 020324) |
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