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  • 05.01.2011 | Krankenversicherung

    Private Krankenversicherung des Kindes nach Ehescheidung

    von RA Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz

    Immer wieder streiten geschiedene Eltern wegen der Übernahme von Behandlungskosten ihrer Kinder. Dazu ein Beispiel aus der Praxis:  

     

    Beispiel

    Die Eltern M und V von Kind K sind geschieden, beide sorgeberechtigt. K ist privat über V krankenversichert. M geht mit K zum Zahnarzt und unterschreibt dort eine Honorarvereinbarung. Die Krankenversicherung hält diese für nichtig. Wie ist die Rechtslage?  

     

    Maßgeblich ist, ob die Eltern beide sorgeberechtigt sind oder nicht.  

    Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht

    Bezüglich der Einwilligung in die ärztliche Behandlung gilt Folgendes: