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  • 01.04.2007 | Mandatsführung

    Strategien im familienrechtlichen Mandat

    von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht, Düsseldorf

    Familiensachen sind sehr haftungsträchtig. Die folgenden Checklisten skizzieren Strategien beim familienrechtlichen Mandat, um Fehlerquoten zu minimieren (dazu auch Herr, FK 06, 157).  

     

    Checkliste: Strategien zur optimalen Beratung im Familienrecht
    • Mandatsannahme: Bereits bei Annahme des Mandats muss der Anwalt den vom Mandanten geschilderten Sachverhalt hinterfragen und ggf. ergänzen lassen, dessen Ziele ermitteln und auf ihre Durchsetzbarkeit prüfen (zur Aufklärung im Unterhaltsrecht vgl. BGH FamRZ 98, 896).

     

    • Anwaltliche Bedenken: Sind Mandantenwünsche nicht erfüllbar, muss der Berater hierauf hinweisen. Der Anwalt muss zwar Weisungen grundsätzlich befolgen. Allerdings darf er sie nicht blindlings beachten, sondern muss Bedenken zum Ausdruck bringen (BGH NJW 97, 2168).

     

    • Auskunft und Rat: Oft wollen Mandanten ohne klare Berechnungsgrundlagen wissen, welchen Unterhalt sie zahlen oder erhalten können („Fast-Food“-Beratung). Ohne vollständige Unterlagen sollten keine Berechnungen erfolgen, die der Mandant für abschließend halten könnte. Der Anwalt muss ihn über die unzureichenden Unterlagen und die daraus folgenden „Falschberechnungen“ belehren. Der Mandant muss möglichst sämtliche Entscheidungsgrundlagen haben, um eigenverantwortlich entscheiden zu können (OLG Düsseldorf OLGR 06, 298). Für den Ursachenzusammenhang zwischen pflichtwidriger Rechtsberatung und Schaden gilt der „Anscheinsbeweis beratungsgerechten Verhaltens“, also dass der Mandant dem sog. richtigen Rat des Anwalts gefolgt wäre (OLG Düsseldorf, a.a.O.).

     

    • Unterhalt-Zugewinnausgleich und Vergleichsabschluss: Vergleiche sind gerade im Familienrecht ein sehr schwieriges Terrain für Anwälte. Hier muss er dem Mandanten Entscheidungsgrundlagen darlegen und eine Erfolgprognose anstellen. Beide müssen abwägen, ob der Vergleich oder die Fortsetzung des Prozesses günstiger ist (zum Vergleich beim Unterhalt OLG Hamm FamRZ 99, 1423).

     

    • Familienrechtliche Beratung und Dokumentation: Das familienrechtliche Mandat umfasst in Wirklichkeit verschiedene „Teilmandate“, also i.d.R. von der Ehescheidung bis zum Zugewinnausgleich. Hier ergibt sich das Erfordernis der hinreichenden Dokumentation, sodass auch noch nach Jahren Vorgänge im Einzelnen nachvollziehbar sind. Die Rechtsprechung verlangt im Ergebnis eine umfassende Dokumentation. Denn im Streitfall mit dem Mandanten muss der Anwalt den Gang einer Besprechung im Einzelnen schildern, insbesondere Angaben darüber machen, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant reagiert hat (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
     

    Checkliste:
    1. Welche Ziele hat der Mandant (dazu BGH NJW 92, 1160)?
    2. Sind diese Ziele rechtlich zulässig (dazu BGH NJW 92, 2821)?
    3. Sind diese Ziele nach der Rechtsprechung erreichbar (dazu BGH NJW 92, 1160)?
    4. Sind diese Ziele risikolos erreichbar (OLG Düsseldorf OLGR 06, 298)?
    5. Wurde der Mandant wegen der Risiken hinreichend beraten (OLG Düsseldorf, a.a.O.)?
    6. Wurden die Beratungshinweise hinreichend dokumentiert?
    7. Handelt es sich um einen „Problemmandanten“ (“Anwalts-Shopping“)?
    8. Ist der Mandant bereit, hinreichend mitzuwirken?
    9. „Instrumentalisiert“ der Mandant den Anwalt (z.B. beim Sorge-/Umgangsrecht) ?
    10. Ist die Nichtannahme des Mandats / Mandatsniederlegung sinnvoller als der Mandatsvollzug?
     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 72 | ID 87110