01.04.2001 · Fachbeitrag · Nachehelicher Unterhalt
Billigkeitsunterhalt trotz fehlendem Einsatzzeitpunkt
| Nachehelicher Unterhalt aus Billigkeitsgründen nach § 1576 BGB kommt in Betracht, wenn die Zubilligung eines Unterhalts wegen Krankheit lediglich am Einsatzzeitpunkt scheitert (OLG Zweibrücken 15.6.01, 2 UF 176/00, n.v.). (Abruf-Nr. 011070) |
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