01.03.2001 · Fachbeitrag · Nachehelicher Unterhalt
Unterhaltsbedarf: Die Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse
| Das Einkommen aus einer nach Trennung oder Scheidung aufgenommenen oder erweiterten Erwerbstätigkeit des haushaltsführenden Ehegatten prägt die ehelichen Lebensverhältnisse (BGH 13.6.01, XII ZR 343/99, FamRZ 01, 986). (Abruf-Nr. 010829) |
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