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  • 01.10.2007 | Pfändungsfreigrenzen

    Pfändungsfreigrenzen bleiben unverändert

    Gemäß der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung 2007 vom 22.1.07 (BGBl. 07, I, 64) bleiben die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 ZPO für den Zeitraum vom 1.7.07 bis zum 30.6.09 unverändert.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 169 | ID 112770