01.03.2003 · Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
Kindergeld gehört zum Einkommen (§ 115 Abs. 1 S. 2 ZPO)
| Bei der Prüfung der PKH-Bedürftigkeit ist auf Seiten der antragstellenden Partei auch das Kindergeld als Einkommen zu berücksichtigen (OLG Celle 19.11.02, 16 W 71/02 n.v.) (Abruf-Nr. 030379) |
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