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  • 01.11.2004 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Beweislastverteilung bei Geltendmachung von Unterhalt in Höhe von 100 Prozent des Regelbetrags

    | Die Beweislastregel des § 1612a BGB gilt zumindest dann nicht, wenn Unterhalt für drei Kinder in Höhe von 100 Prozent des Regelbetrags begehrt wird und dem Unterhaltsschuldner bei vollschichtiger Arbeitstätigkeit nur ein Verdienst von 1.000 EUR (netto) zusteht (OLG Naumburg 8.6.04, 8 WF 99/04, n.v., Abruf-Nr. 042628). |