01.12.2004 · Fachbeitrag · Restitutionsklage
Muss der mögliche Vater bei der Erstellung eines Abstammungsgutachtens mitwirken?
| Die Vorlage eines neuen (Abstammungs-)Gutachtens ist Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Restitutionsklage nach § 641i ZPO. Wer zur Vorbereitung einer solchen Klage ein Gutachten erstellen lassen will, ist auf die freiwillige Mitwirkung der daran zu beteiligenden Personen angewiesen. Ein (gerichtlich) durchsetzbarer Anspruch auf Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens besteht nicht (OLG Zweibrücken 7.10.04, 2 WF 159/04; n.v., Abruf-Nr. 042897). |
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