01.01.2003 · Fachbeitrag · Scheidungsrecht
Der Scheidungsverbund: Das Herzstück des Verfahrens zwischen Beschleunigung und Missbrauch
| Das auf eine Entscheidungskonzentration angelegte Verbundsystem im familiengerichtlichen Verfahren enthält die beiden Bereiche Zwangsverbund (Ehescheidung und Versorgungsausgleich) sowie den erweiterten Verbund (so genannte Antragsfolgesachen wie Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Hausrat und Kindesherausgabe). Seit dem 1.7.98 sind diese Antragsfolgesachen auch dem Verbund unterworfen. Sie können aber auf Antrag (§ 623 Abs. 2 ZPO) abgetrennt werden. Die Antragsfolgesachen im Verbund können aber „das Recht auf Ehescheidung“ ohne triftige Gründe verhindern. Der folgende Beitrag zeigt, was Sie dagegen unternehmen können. |
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