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  • 26.05.2011 | Schnittstelle Familien- und Erbrecht

    Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung

    Die Familienerbfolge gehört zu den zentralen Elementen des Erbrechts. Gewichtige erbrechtliche Rechtsfolgen hängen von familienrechtlichen (Vor-)Fragen ab. Beispielhaft seien hier nur das Abstammungs- und das Ehe- und Güterrecht genannt. Familien- und erbrechtliche Fragen stehen in vielschichtigen Abhängigkeitsverhältnissen, die sowohl der familien- als auch der erbrechtliche Berater beherrschen muss. Sowohl bei der Gestaltung von Eheverträgen als auch von letztwilligen Verfügungen ist die Kenntnis dieser Problemfelder unerlässlich. Deshalb ist es von großem praktischen Interesse, diese vielschichtigen wechselseitigen Wirkungen darzustellen und diesbezügliche Anwendungsempfehlungen zu geben. In dem Buch „Familienrecht in der erbrechtlichen Beratung“ werden diese Verknüpfungen zwischen Familienrecht und Erbrecht übersichtlich mit hohem Praxisbezug behandelt. Das Werk erscheint ca. im August 2011 im Zerb Verlag (nähere Informationen: www.zerb.de).  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 108 | ID 145416