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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Umgangsrecht

    Schadenersatz bei Verletzung des Umgangsrechts

    | Der sorgeberechtigte Elternteil kann sich dem umgangsberechtigten Elternteil gegenüber schadenersatzpflichtig machen, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen (BGH 19.6.02, XII ZR 173/00, FamRZ 02, 1099). (Abruf-Nr. 020846) |