01.01.2004 · Fachbeitrag · Umgangsrecht
Umgangsberechtigter hat nach Umzug keinen Anspruch auf Beteiligung an den Fahrtkosten
| Auch bei engen finanziellen Verhältnissen kann der Umgangsberechtigte in der Regel nicht verlangen, dass sich der betreuende Elternteil an den Kosten des Umgangs durch Abholen oder Zurückbringen der Kinder beteiligt (OLG Hamm 27.6.03, 11 WF 66/03, n.v., Abruf-Nr. 032609). |
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